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   OVG Sachsen, 18.08.2011 - 1 A 236/09   

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https://dejure.org/2011,13169
OVG Sachsen, 18.08.2011 - 1 A 236/09 (https://dejure.org/2011,13169)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2011 - 1 A 236/09 (https://dejure.org/2011,13169)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2011 - 1 A 236/09 (https://dejure.org/2011,13169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsStrG § 53, § 58
    Sondernutzung, Straße, Verkehrsfläche, Stichtag, Pachtvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Fläche eines Gaststättenpavillons zum Stichtag nach der Verkehrsanschauung als Teil einer öffentlichen Verkehrsfläche einer Strasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsStrG § 53 Abs. 1
    Einordnung der Fläche eines Gaststättenpavillons zum Stichtag nach der Verkehrsanschauung als Teil einer öffentlichen Verkehrsfläche einer Strasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 16.01.1997 - 1 S 461/96

    Überleitung; Privatweg; Straßenrecht; Öffentlicher Verkehr; Nutzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2011 - 1 A 236/09
    Aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1997 (SächsVBl. 1997, 294) lasse sich in diesem Zusammenhang nichts anderes ableiten.

    Da das Sächsische Straßengesetz - anders als die Straßengesetze anderer Länder - für das Vorliegen einer öffentlichen Straße i. S. § 53 Abs. 1 maßgeblich auf die tatsächliche Nutzung durch die Allgemeinheit am Stichtag abstellt (grundlegend SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294, seither st. Rspr.; ebenso Sauthoff, NVwZ 1994, 864, 866; Sattler, SächsVBl. 2000, 187 ff.; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125, 127 jeweils m. w. N.), kann im Einzelfall selbst eine rechtswidrige Nutzung durch Dritte die übergangsrechtlich begründete Qualifizierung als öffentliche Verkehrsfläche begründen oder ausschließen.

    Nur bei einer sog. betrieblichöffentlichen Straße im Sinne des Straßenrechts der DDR, die hier ersichtlich ausscheidet, reichte es für eine Überleitung, dass die Verkehrsfläche am Stichtag auch der öffentlichen Nutzung diente (Sattler a. a. O., S. 188; Peine/Starke a. a. O., S. 127); insoweit gibt der Zulassungsantrag das Senatsurteil vom 16. Januar 1997 (a. a. O., S. 131) unzutreffend wieder.

  • OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12

    öffentlicher Feld- und Waldweg; betrieblich-öffentliche Straßen

    Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente oder eine betrieblich-öffentliche Straße war; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7; zuletzt SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 - 1 A 620/12 -, juris Rn. 21).
  • VG Leipzig, 18.06.2014 - 1 K 754/13

    Beibehaltung einer öffentlichen Straße trotz einer Unterbrechung des öffentlichen

    Ob dies der Fall ist, ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (SächsOVG, Beschl. v. 18.8.2011 - 1 A 236/09 - m.w.N.).

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 27.1.2009 - 1 K 767/07 - und den dies bestätigenden Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.8.2011 - 1 A 236/09 - soweit sie meint, die Fläche des Pavillons auf dem Naschmarkt sei wie in dem vorgenannten Urteil keine öffentliche Straße.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 18.8.2011 - 1 A 236/09 - ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 30.06.2014 - 1 A 620/12

    öffentliche Straße, Stichtag, Privatweg, Interessenweg, Durchgangsverkehr,

    Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08

    Ermächtigung einer Gemeinde zur Einbeziehung von Flächen in einen Bebauungsplan

    - wie mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde - nach den Überleitungsregelungen des Sächsischen Straßengesetzes (§§ 53, 58 SächsStrG) kraft Gesetzes als Teil einer öffentlichen Wegefläche anzusehen ist, weil er bei Inkrafttreten des Sächsischen Straßengesetzes am 16. Februar 1993 mangels jeglicher Zugangsbeschränkungen ausschließlich einer öffentlichen Nutzung diente (zur Stichtagsregelung des § 53 Abs. 1 SächsStrG: SächsOVG, Urt. v. 16. Januar 1997, JbSächsOVG 5, 127 = SächsVBl. 1997, 294; Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, std. Rspr.; SächsVBl. 2000, 187 ff.; Peine/Starke, SächsVBl. 2007, 125, 127).
  • OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 A 552/21

    Öffentliche Straße; Interessentenweg; Sachverhalts- und Beweiswürdigung;

    Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 30. Juni 2014 a. a. O., juris Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.02.2023 - 1 B 5/23

    Statusverlust übergeleiteter Straßen; negative Publizität des

    Entscheidend ist, ob eine bestehende Wegeanlage am Stichtag ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente; dies ist nach der örtlichen Verkehrsanschauung zu beurteilen (Senatsbeschl. v. 18. August 2011 - 1 A 236/09 -, juris Rn. 7; Senatsurt. v. 30. Juni 2014 a. a. O., juris Rn. 21 m. w. N.).
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